Diese Ausbildung ...
- ist praxisnah
- ermöglicht bereits nach zwei Jahren eine qualifizierte Berufstätigkeit
- bietet die Chance zum Erwerb der Fachoberschulreife
- die abgeschlossene Berufsausbildung als Kinderpfleger/in bietet eine ideale Voraussetzung z. B. für die Erzieher/innen/ausbildung, denn nach der Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum staatlich geprüften Kinderpfleger können Sie sich für eine weitere Ausbildung an der Fachschule (bei Fachoberschulreife) bzw. am beruflichen Gymnasium Erziehung und Soziales (bei Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk) bewerben. Nach Feststellung der Eignung und Leistung erhalten Sie gegebenenfalls eine Zusage.
Berufsbild und Arbeitsfelder
Berufsbild
Kinderpfleger*innen unterstützen Erzieher*innen und andere Fachkräfte bei der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:
- Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
- Anleitung bei Spiel- und Freizeitaktivitäten
- Durchführung pädagogischer Angebote (z.B. Basteln, Singen, Bewegungsspiele)
- Unterstützung bei der Körperpflege und beim Essen
- Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Tagesablaufs
- Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Fachkräften
Arbeitsfelder
Kinderpfleger*innen arbeiten hauptsächlich in folgenden Bereichen:
- Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten)
- Kinderkrippen
- Offener Ganztag in Schulen
- Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Kinderkliniken und Kinderkrankenhäuser
Links
Die folgenden Internetseiten bieten weitere Informationen:
- Erzieherin / Erzieher oder Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden (kita.nrw)
- Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in (arbeitsagentur.de)
- Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in - Test zur Selbsteinschätzung (arbeitsagentur.de)
Aufnahmevoraussetzungen
Die Ausbildung Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in an der Berufsfachschule kann aufnehmen, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9, HS 9) oder einen gleichwertigen Abschluss
- Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- körperliche und gesundheitliche Eignung
Ausbildungsstruktur
Erlerntes in der Praxis auszuprobieren, das bedeutet:
- eine intensive schulische Ausbildung und Betreuung besonders in den Fächern:
- Sozialpädagogik
- Praxis Sozialpädagogik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Praxis hauswirtschaftliche Versorgung
- Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
- verschiedene Praktika in Tageseinrichtungen für Kinder wie z. B. Kindergärten
Aber auch Unterricht in Fächern wie Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre und in Mathematik und Englisch.
Abschluss und Berufsbezeichnung
Berufsabschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Kinderpfleger / Staatlich geprüfte Kinderpflegerin.Dieser Abschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 4 eingestuft.
Allgemeinbildende Abschlüsse
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erwerben Sie die Fachoberschulreife (FOR, mittlerer Schulabschluss), unter bestimmten Voraussetzungen auch die Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ).
Beratung und Anmeldung
Bei der Beratung und Anmeldung sind wir um größtmögliche Flexibilität bemüht ‒ so haben Sie mehr Zeit für Ihren Entschluss, oder sich um eventuell fehlende Praxiszeiten und Unterlagen zu kümmern.
Für Beratung und Anmeldung bieten sich verschiedene Gelegenheiten:
Infotage
Zweimal im Jahr bietet der Infotag der JKA Essen-Werden die Möglichkeit zur umfassenden persönlichen Beratung wie auch zur Anmeldung mit Begutachtung der Zeugnisse, Unterlagen und sonstigen Dokumenten. Gleichzeitig können Sie die Schule kennenlernen und mit Schüler*innen und Lehrkräften bei Kaffee und Kuchen unkompliziert ins Gespräch kommen. Die Termine der Infotage werden hier frühzeitig bekannt gegeben.
Individuelle Beratungstermine
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, über das Sekretariat einen persönlichen Beratungstermin an unserer Schule zu vereinbaren. Einzelne Fragen lassen sich auch telefonisch oder per E-Mail unkompliziert klären.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Bildungsgang Kinderpfleger*in kann bei Erfüllung der notwendigen Aufnahmevoraussetzungen jederzeit über das Sekretariat bis kurz vor Schuljahresbeginn erfolgen.
Förderungsmöglichkeiten
Schüler*innen-BAföG
Schüler*innen an Berufsfachschulen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen. Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung dient.
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/home_node.html
https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK), Anlage B.