Staatlich anerkannte Erzieher*in und Abitur (AHR)
Abschlüsse und Perspektiven
In diesem Bildungsgang können zwei Abschlüsse erworben werden: nach drei Jahren die Allgemeine Hochschulreife und nach vier Jahren der Abschluss als Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher.
Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Universität, gleich welcher Studienrichtung. Besonders bereitet der Bildungsgang auf Studiengänge im Bereich der Wissenschaften vor, die sich mit dem Menschen befassen (z.B. Psychologie, Pädagogik oder Sozialwissenschaften), außerdem stellt er eine ideale Voraussetzung für Lehramtsstudiengänge dar.
Der Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Erzieherin bzw. Erzieher in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z.B. Tageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren, Offene Ganztagsgrundschulen, Offene Ganztagsschulen der Sekundarstufe 1, Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe (Heim-/Wohngruppen) und inklusiv arbeitende Einrichtungen.
Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in diesen Bildungsgang ist die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk bzw. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erforderlich. Auch mit der Fachhochschulreife aus dem Bereich Gesundheit und Soziales ist eine Aufnahme möglich.
Unterricht
Der Unterricht in den Bildungsgängen des Berufskollegs wird in einem festen Klassenverband erteilt. Darum ist es hier besser möglich - anders als in einem Kurssystem - die Arbeit in den einzelnen Fächern sinnvoll aufeinander zu beziehen.
Aufbau des Bildungsganges
In diesem Bildungsgang wird in einer gut geplanten Folge von Entwicklungsschritten berufliche Kompetenz und fachliche Sicherheit entwickelt. Diese Entwicklungsschritte können wie folgt beschrieben werden:
- Mit dem Ziel, sich selbst genauer wahrzunehmen, sollen die Schüler*innen darüber nachdenken, wie ihre eigene "pädagogische Biografie" aussieht und welche Motive sie für den Berufswunsch Erzieher*in bei sich selber ausmachen können (Selbstwahrnehmung).
- Ein wesentliches Element der beruflichen Qualifizierung ist die Fähigkeit, Kinder sensibel und genau zu beobachten und wahrzunehmen (Fremdwahrnehmung).
- Wer als Erzieher*in tätig werden will, muss lernen, Entscheidungen zu treffen in Bezug auf gezieltes und geplantes pädagogisches Handeln Entwicklung eines pädagogischen Handlungskonzeptes).
- Schließlich geht es auf allen Ebenen der Ausbildung durchgehend darum, die Sicherheit in der Ausübung des Erzieher*innenberufs zu erhöhen. (Professionalisierung pädagogischen Handelns).
Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs
Den berufsbezogenen Lernbereich bilden folgende Unterrichtsfächer:
- der Leistungskurs Erziehungswissenschaft
- die Grundkurse Sozialpädagogik, Kunst bzw. Musik
- die Grundkurse Englisch, Mathematik, Biologie und Französisch als 2. Fremdsprache (sofern nicht schon im Umfang von 12 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe 1 erfüllt), die für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erforderlich sind
Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs
- der Leistungskurs Deutsch
- die Grundkurse Gesellschaftslehre mit Geschichte, Katholische Religionslehre und Sport/Gesundheitsförderung
Sie sollen den Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich ergänzen und einseitiger Spezialisierung entgegenwirken.
Differenzierungsbereich
Wer nicht am Unterricht in der 2. Fremdsprache teilnimmt, hat stattdessen im selben Umfang Unterricht in den Grundkursen
- Musik bzw. Kunst
- Ernährungslehre
- Informatik
- …
Praktika
Das Lernen in den Bildungsgängen des Berufskollegs ist gekennzeichnet durch das enge Zusammenwirken von Theorie und Praxis. Dies gilt in besonders ausgeprägter Weise für diesen doppelt-qualifizierenden Bildungsgang, in dem neben der Allgemeinen Hochschulreife auch eine berufliche Qualifikation erlang wird. Praxisanteile werden daher nicht nur im Unterricht, sondern auch in außerschulischen Praktika vermittelt. Alle Praktika werden im Unterricht vorbereitet, ausgewertet und von der Schule betreut.
Im Bildungsgang Erzieherin/Erzieher mit Allgemeiner Hochschulreife sind für die Jahrgangsstufe 11 sechs Wochen und für die Jahrgangsstufen 12 und 13 acht Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorgeschrieben. Dabei sind mindestens zwei Arbeitsfelder abzudecken. In der Jahrgangsstufe 11 werden die Praktika daher im Bereich der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren durchgeführt, in den Jahrgangsstufen 12 und 13 sind es die Arbeitsfelder Offener Ganztag der Schulkindbetreuung, Stationäre Kinder- und Jugendhilfe und/oder Offene Kinder- und Jugendarbeit.
Prüfungsfächer und Teilprüfungen
1. Teilprüfung:
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erfolgt eine integrierte Prüfung: die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung.
Prüfungsfächer der Abiturprüfung sind:
- Leistungskurs Deutsch (schriftlich)
- Leistungskurs Erziehungswissenschaften (schriftlich)
- Grundkurs Englisch oder Katholische Religionslehre (schriftlich)
- Grundkurs Biologie oder Mathematik (mündlich).
Die schriftlichen Abiturfächer stellen gleichzeitig den ersten Teil der Berufsabschlussprüfung dar, bis zu zwei weitere Fächer können für eine mündliche Prüfung gewählt werden.
2. Teilprüfung:
Schüler*innen, die den Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" erwerben wollen, setzen den Bildungsgang mit dem Berufspraktikum fort. Es dauert 12 Monate und muss innerhalb von drei Jahren dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung abgeschlossen sein. Am Ende des Berufspraktikums erfolgt die zweite Teilprüfung in Form einer Projektarbeit und eines Kolloquiums.