Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
1 Berufsbild und Arbeitsfelder
Die zentrale Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich verankert: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§1 SGB VIII)
Es gilt Kinder, Jugendliche und ihre Familien so zu unterstützen, dass positive Lebensbedingungen erhalten bleiben bzw. geschaffen werden. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt eine Ausbildung, die dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsaufgaben in vielfältigen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, z.B. in:
- Tageseinrichtungen für Kinder
- ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe
- der Schulkinderbetreuung in den OGS (offene Ganztagsgrundschulen)
- der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche
- Familien-, Kur- und Erholungspflege für Kinder
- Beratungsdiensten
Links
Weitere Informationen zu diesem Bereich finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Berufsporträt Erzieher / Erzieherin (caritas.de)
- Erzieherin / Erzieher oder Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden (kita.nrw)
- Beruf & Berufsbild Kita - Erzieherin & -Erzieher (herder.de)
- Ausbildungsberuf Erzieherin (arbeitsagentur.de)
- Erzieher/in - Test zur Selbsteinschätzung (arbeitsagentur.de)
2 Aufnahmevoraussetzungen
Die Ausbildung Staatlich anerkannte*r Erzieher*in an der Fachschule für Sozialpädagogik kann aufnehmen, wer eine der nachfolgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachoberschulreife (FOR, mittlerer Schulabschluss)
- Fachoberschulreife (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer (z.B. Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger, staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in)
- Fachoberschulreife (FOR) und eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung plus 240 Stunden einschlägiges Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit
- Fachoberschulreife (FOR) und eine einschlägige 5-jährige Berufstätigkeit
Fachhochschulreife (FHR)
- Fachhochschulreife (FHR) im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen (FOS 11 und 12)
- Fachhochschulreife (FHR) in einem fachfremden Bereich und 240 Stunden Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit
- Fachhochschulreife (FHR) schulischer Teil plus 1 Jahr Praktikum in Vollzeit (FSJ, BFD)
Allgemeiner Hochschulreife (AHR)
- Allgemeine Hochschulreife (AHR) plus 240 Stunden Praktikum in Vollzeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kindertagesstätte, Heimbereich, Offener Ganztag einer Grundschule)
Bildungsabschlüsse und Bildungswege in Deutschland sind vielfältig. Vielleicht haben Sie eine Vorbildung, die nicht exakt den aufgeführten Bedingungen entspricht? Dann sprechen Sie uns mit Ihren Fragen jederzeit an. Wir klären gerne Ihre persönlichen Bildungsvoraussetzungen.
Es gelten die Regelungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen der Berufskollegs (§§ 5, 28 Anlage E zur APO-BK).
3 Ausbildungsstruktur
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Zwei Jahre werden die Schülerinnen und Schüler an der Fachschule ausgebildet und in vier Blockpraktika von insgesamt 16 Wochen Dauer auf die berufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorbereitet. Das zweite Ausbildungsjahr wird mit der theoretischen Prüfung abgeschlossen.
Das dritte Jahr beinhaltet das Berufspraktikum (Berufsanerkennungsjahr) und endet mit der fachpraktischen Prüfung.
Fachübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Naturwissenschaft
- Politik/Gesellschaftslehre
- Englisch
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Lernfeld 6: Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Religionslehre (evangelisch/katholisch)/Religionspädagogik
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung in einem Arbeitsfeld
- Projektarbeit
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Differenzierungsbereich
- Mathematik (Voraussetzung zur Erlangung der Fachhochschulreife)
4 Abschluss und Berufsbezeichnung
Berufsabschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher. Dieser Abschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 eingestuft.
Bachelor Professional
Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der Bachelor Professional in Sozialwesen verliehen. Der Bachelor Professional in Sozialwesen verdeutlicht seit 2021 die Gleichwertigkeit der höheren beruflichen Abschlüsse mit einem Studienabschluss, er berechtigt jedoch nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Es können aber Anteile der Ausbildung zur Erzieher*innen für ein pädagogische Studiengänge anrechenbar sein.
Allgemeinbildende Abschlüsse
Bereits mit der Versetzung von der Unter- in die Oberstufe erwerben die Studierenden gegebenenfalls die Fachoberschulreife (FOR, mittlerer Schulabschluss). Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist dann unter bestimmten Voraussetzungen die Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR) verbunden.
5 Anschlussmöglichkeiten
Die erfolgreich absolvierte Erzieher*in-Ausbildung eröffnet Ihnen nicht nur ein weites berufliches Arbeitsfeld sondern ‒ direkt im Anschluss oder im späteren Lebenslauf ‒ vielfältige Möglichkeiten der Weiterqualifizierung:
Studium
Mit der Fachhochschulreife (FHR) können Sie ein Bachelor-Studium an einer Fachhochschule (FH) aufnehmen. Hier nur einige Beispiele mit Studienmöglichkeit in NRW
6 Beratung und Anmeldung
Bei der Beratung und Anmeldung sind wir um größtmögliche Flexibilität bemüht ‒ so haben Sie mehr Zeit für Ihren Entschluss, oder sich um eventuell fehlende Praxiszeiten und Unterlagen zu kümmern. Für Beratung und Anmeldung bieten sich verschiedene Gelegenheiten:
Infotage
Zweimal im Jahr bietet der Infotag der JKA Gladbeck die Möglichkeit zur umfassenden persönlichen Beratung wie auch zur Anmeldung mit Begutachtung der Zeugnisse, Unterlagen und sonstigen Dokumenten. Gleichzeitig können Sie die Schule kennenlernen und mit Schüler*innen und Lehrkräften bei Kaffee und Kuchen unkompliziert ins Gespräch kommen. Die Termine der Infotage werden hier frühzeitig bekannt gegeben.
Individuelle Beratungstermine
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, über das Sekretariat einen persönlichen Beratungstermin an unserer Schule zu vereinbaren. Einzelne Fragen lassen sich auch telefonisch oder per E-Mail unkompliziert klären.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Bildungsgang Staatlich anerkannte*r Erzieher*in kann bei Erfüllung der notwendigen Aufnahmevoraussetzungen jederzeit über das Sekretariat bis kurz vor Schuljahresbeginn erfolgen.
7 Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein staatliches Förderprogramm, das die berufliche Weiterbildung unterstützt. Die Erzieher*in-Ausbildung ist grundsätzlich förderfähig und wird ausdrücklich als eine der möglichen Fortbildungen genannt, die durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt werden können.
Bei Fragen zur Förderung nach dem AFBG helfen wir Ihnen gerne weiter. Detaillierte Informationen uns Antragsmöglichkeiten finden Sie aber auch auf folgenden Seiten: