Fachschule für Sozialpädagogik
Das Berufsfeld
Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die selbstständig und eigenverantwortlich tätig sind. Sie übernehmen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.
Die zentrale Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich verankert: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§1 SGB VIII)
Es gilt Kinder, Jugendliche und ihre Familien so zu unterstützen, dass positive Lebensbedingungen erhalten bleiben bzw. geschaffen werden.
Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt eine Ausbildung, die dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsaufgaben in vielfältigen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu übernehmen, z.B. in:
- Tageseinrichtungen für Kinder
- ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe
- der Schulkinderbetreuung in den OGS (offene Ganztagsgrundschulen)
- der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche
- Familien-, Kur- und Erholungspflege für Kinder
- Beratungsdiensten
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:
- der Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/ Sozialhelferausbildung)
- oder die Fachhochschulreife mit beruflicher Grundbildung (FOS 11 und 12)
- oder das Abitur und ein Praktikum über 240 Stunden (sechs Wochen in Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, auch in Form eines freiwilligen sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes (Kindertagesstätte, Heimbereich, Offener Ganztag einer Grundschule)
Es gelten die Regelungen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen der Berufskollegs (§§ 5, 28 Anlage E zur APO-BK).
Dauer und Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Zwei Jahre werden die Schülerinnen und Schüler an der Fachschule ausgebildet und in Blockpraktika (von insgesamt 16 Wochen Dauer) auf die berufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorbereitet.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung beinhaltet
- die Fächer:
Deutsch/ Kommunikation, Naturwissenschaft, Politik, Englisch, Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit. - die Lernfelder:
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln/Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten/Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern/Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten/Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen/Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren - den Lernbereich: Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- den Differenzierungsbereich: Mathematik u.a.
Das zweite Ausbildungsjahr wird mit der theoretischen Prüfung abgeschlossen.
Das dritte Jahr beinhaltet das Berufspraktikum bzw. das Berufsanerkennungsjahr und endet mit der fachpraktischen Prüfung.
Der erfolgreiche Abschluss führt zur Berufsbezeichnung:
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
Mit dem Abschluss der Berufsausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen die Zuerkennung der Fachhochschulreife verbunden.