Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in
1. Berufsbild und Arbeitsfelder
4. Abschluss und Berufsbezeichnung
1. Berufsbild und Arbeitsfelder
Berufsbild
Kinderpfleger*innen unterstützen Erzieher*innen, Fachkräfte und Eltern bei der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder. Sie sorgen für eine liebevolle Versorgung (z. B. beim Wickeln, Anziehen, Füttern), fördern die motorische, sprachliche und soziale Entwicklung durch kreative und pädagogische Aktivitäten, beobachten die Entwicklung der Kinder und beraten Eltern. Außerdem übernehmen sie hauswirtschaftliche Aufgaben wie Mahlzeitenzubereitung und Wäschepflege. Insgesamt tragen Kinderpfleger*innen dazu bei, eine sichere, förderliche Umgebung zu schaffen, in der Kinder sich entfalten und wohlfühlen können:
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Tagesablaufs
- Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
- Unterstützung beim Ankleiden, der Körperpflege und beim Essen
- Anleitung bei Spiel- und Freizeitaktivitäten
- Durchführung pädagogischer Angebote wie Basteln, Singen oder Bewegungsspiele
- Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung
- Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Fachkräften
Arbeitsfelder
Kinderpfleger*innen arbeiten vor allem in folgenden Bereichen:
- Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten)
- Kinderkrippen
- Kindertagespflege, Großkindertagespflege
- Offener Ganztag an Schulen
- Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Kinderkliniken und Kinderkrankenhäuser
Links
Auf diesen Internetseiten findest du weitere Informationen:
- Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden (kita.nrw)
- Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in (arbeitsagentur.de)
- Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in - Test zur Selbsteinschätzung (arbeitsagentur.de)
2. Aufnahmevoraussetzungen
Die Ausbildung Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in an der Berufsfachschule kann aufnehmen, wer die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9, HS 9) oder einen gleichwertigen Abschluss
- körperliche und gesundheitliche Eignung
3. Ausbildungsstruktur
Berufsbezogener Lernbereich
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Creative Working
- Medien
4. Abschluss und Berufsbezeichnung
Berufsabschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Kinderpfleger / Staatlich geprüfte Kinderpflegerin. Dieser Abschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 4 eingestuft.
Schulabschlüsse
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erwirbst du automatisch die Fachoberschulreife (FOR, mittlerer Schulabschluss) und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ).
5. Anschlussmöglichkeiten
Die Ausbildung als Kinderpfleger*in ist der Einstieg in ein Berufsfeld mit vielen Perspektiven in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Entwicklungsmöglichkeiten. Die wichtigste Weiterbildung ist die Ausbildung zur*zum Staatlich anerkannte*n Erzieher*in.
6. Beratung und Anmeldung
Infos zu Beratungs- und Anmeldungsmöglichkeiten gibt es hier.
7. Förderungsmöglichkeiten
Schüler*innen-BAföG
Schüler*innen an Berufsfachschulen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen. Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung dient.
