Staatlich anerkannte Erzieher*in (PiA)
1. Berufsbild und Arbeitsfelder
4. Abschluss und Berufsbezeichnung
1. Berufsbild und Arbeitsfelder
Der Auftrag von Erzieher*innen ist sogar gesetzlich festgeschrieben: Im Kinder‑ und Jugendhilfegesetz (§ 1 SGB VIII) heißt es, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und ihre Familien so zu begleiten und zu unterstützen, dass gute Lebensbedingungen erhalten bleiben oder neu entstehen können. Die Fachschule für Sozialpädagogik bereitet dich mit einer praxisnahen Ausbildung darauf vor, Erziehungs‑, Bildungs‑ und Betreuungsaufgaben in ganz unterschiedlichen sozialpädagogischen Bereichen zu übernehmen ‒ zum Beispiel in:
- Tageseinrichtungen für Kinder
- ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe
- der Schulkinderbetreuung in den OGS (offene Ganztagsgrundschulen)
- der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche
- Familien-, Kur- und Erholungspflege für Kinder
- Beratungsdiensten
Links
Folgende Internetseiten informieren ausführlicher über das Berufsbild Erzieher*in:
- Berufsporträt Erzieher / Erzieherin (caritas.de)
- Erzieherin / Erzieher oder Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden (kita.nrw)
- Beruf & Berufsbild Kita - Erzieherin & -Erzieher (herder.de)
- Ausbildungsberuf Erzieherin (arbeitsagentur.de)
- Erzieher/in - Test zur Selbsteinschätzung (arbeitsagentur.de)
2. Aufnahmevoraussetzungen
An der Fachschule für Sozialpädagogik kannst du die Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in beginnen, wenn du eine der folgenden Voraussetzungen mitbringst:
Fachoberschulreife (FOR, mittlerer Schulabschluss)
- Fachoberschulreife (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer (z.B. Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger, staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in)
- Fachoberschulreife (FOR) und eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung plus 240 Stunden einschlägiges Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit
- Fachoberschulreife (FOR) und eine einschlägige 5-jährige Berufstätigkeit
Fachhochschulreife (FHR)
- Fachhochschulreife (FHR) im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen (FOS 11 und 12)
- Fachhochschulreife (FHR) in einem fachfremden Bereich und 240 Stunden Praktikum innerhalb eines Jahres in Vollzeit
- Fachhochschulreife (FHR) schulischer Teil plus 1 Jahr Praktikum in Vollzeit (FSJ, BFD)
Allgemeiner Hochschulreife (AHR)
- Allgemeine Hochschulreife (AHR) plus 240 Stunden Praktikum in Vollzeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kindertagesstätte, Heimbereich, Offener Ganztag einer Grundschule)
In Deutschland gibt es viele verschiedene Bildungswege und Abschlüsse. Vielleicht passt dein bisheriger Weg nicht ganz genau zu den genannten Voraussetzungen? Oder du bist dir einfach nicht sicher? Kein Problem ‒ melde dich einfach bei uns! Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten du hast und welche Voraussetzungen du mitbringst. Wann und wo erfährst du hier. Am besten kommst du einfach zu unserem Infotag!
3. Ausbildungsstruktur
Ausbildungsdauer und -verlauf
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- 2 (2,5) Tage pro Woche Arbeit in der Ausbildungsstelle
- 3 (2) Tage pro Woche schulischer Unterricht
- 8 Wochen Blockpraktikum in einem anderen Arbeitsfeld
Ausbildungsstelle
Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von der Schule die notwendigen Unterlagen (Ausbildungsabsichtserklärung, Kooperationsvereinbarung), um sich bei einer passenden Einrichtung auf eine PiA-Ausbildungsstelle zu bewerben.
Fachübergreifender Lernbereich
Diese Fächer sind für alle Fachschul-Ausbildungsgänge verbindlich, werden aber inhaltlich immer auf die jeweilige Berufsausbildung abgestimmt:
- Deutsch/Kommunikation
- Naturwissenschaft
- Politik/Gesellschaftslehre
- Englisch
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Hier geht es wirklich nur um die Erzieher*innen-Ausbildung:
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Lernfeld 6: Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Religionslehre (evangelisch/katholisch)/Religionspädagogik
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung in einem Arbeitsfeld
- Projektarbeit
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Differenzierungsbereich
Dieses Fach ist Voraussetzung zur Erlangung der Fachhochschulreife (FHR). Du muss ein Jahr belegen, wenn du die FHR anstrebst:
- Mathematik
4. Abschluss und Berufsbezeichnung
Berufsabschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher. Dieser Abschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 eingestuft.
Bachelor Professional
Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der Bachelor Professional in Sozialwesen verliehen. Der Bachelor Professional in Sozialwesen verdeutlicht seit 2021 die Gleichwertigkeit der höheren beruflichen Abschlüsse mit einem Studienabschluss, er berechtigt jedoch nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Es können aber Anteile der Ausbildung zur Erzieher*innen für ein pädagogische Studiengänge anrechenbar sein.
Allgemeinbildende Abschlüsse
Bereits mit der Versetzung von der Unter- in die Oberstufe erwerben die Studierenden gegebenenfalls die Fachoberschulreife (FOR, mittlerer Schulabschluss). Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist dann unter bestimmten Voraussetzungen die Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR) verbunden.
5. Anschlussmöglichkeiten
Die erfolgreich absolvierte Erzieher*in-Ausbildung eröffnet nicht nur ein weites berufliches Arbeitsfeld sondern ‒ direkt im Anschluss oder im späteren Lebenslauf ‒ vielfältige Möglichkeiten der Weiterqualifizierung:
Studium
Mit der Fachhochschulreife (FHR) können Sie ein Bachelor-Studium an einer Fachhochschule (FH) aufnehmen. Hier nur einige Beispiele mit Studienmöglichkeit in NRW
6. Anmeldung und Beratung
Für Informationen zur Beratungs- und Anmeldungsmöglichkeiten siehe hier.
7. Förderungsmöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein staatliches Förderprogramm, das die berufliche Weiterbildung unterstützt. Die Erzieher*in-Ausbildung ist grundsätzlich förderfähig und wird ausdrücklich als eine der möglichen Fortbildungen genannt, die durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt werden können.
Bei Fragen zur Förderung nach dem AFBG helfen wir gerne weiter. Informationen und Antragsmöglichkeiten finden sich darüber hinaus auch auf folgenden Seiten: