SchülerInnen-Vertretung (SV)
Zur SV gehören die vom Klassenverband gewählten Klassensprecher:innen. Jeder/jede Klassensprecher:in hat die Aufgabe, die Anliegen der Klasse zu vertreten und Ideen und Probleme in die SV-Sitzungen zu tragen.
Aufgaben der SV
Die SV-Sitzungen werden von dem Schüler:innensprecherteam regelmäßig einberufen und geleitet. Die SV-Sitzung ist also hauptsächlich dafür da, um untereinander zu beratschlagen und Verbesserungen oder Wünsche der einzelnen Klassen und Ausbildungsgänge weiterzugeben. Sie ist ein sehr wichtiges Mittel, um Schülern:innen die Möglichkeit zu geben, aktiv am Schulleben mitzuwirken.
Aufgaben der Schülersprecher/in
Er /Sie leitet die SV-Sitzungen und gibt Vorschläge, Anregungen oder Forderungen an die Schulleitung oder in die Schulkonferenz weiter.
Die Schülersprecher:innen können an der Schulkonferenz teilnehmen. Die Schulkonferenz entscheidet z.B. über Planungen und Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts, über die Einführung neuer Lehr- und Lernmittel, über die wichtige Frage, wann die beweglichen Ferientage liegen und über vieles mehr. Die Schülersprecher:innen haben in Vertretung für die Schülerschaft bei der Schulkonferenz wichtiges Mitbestimmungsrecht und können konkrete Vorschläge äußern.
Die Schülervertretung (SV) wird aktiv von der Schulsozialarbeit beraten sowie von den Vertrauenslehrkräften unterstützt.
Jeder/jede Schüler:in, der/die sich von einer Lehrkraft oder anderen Schüler:innen ungerecht behandelt fühlt oder sonstige schulische Probleme hat, kann sich an einen unserer beiden Vertrauenslehrkräfte wenden.
Die Vertrauenslehrkräfte haben die Aufgabe in Problemsituationen zwischen Lehrer:innen und Schüler:innen als neutrale Vermittelnde an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.
"Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen, so steht es zumindest im Schulgesetz" (§ 74 (1) SchulG) .
Die regulären Wahlen der Klassensprecher:in und Schülersprecher:in sind zu Beginn eines neuen Schuljahres.