Schüler*innenvertretung
Die SV – Eure Stimme, euer Recht!
Die Schüler*innenvertretung (SV) ist eure Stimme an der Schule! Sie setzt sich dafür ein, dass eure Ideen, Wünsche und Anliegen gehört werden – ganz gleich, ob es um Projekte, Feste oder bessere Bedingungen im Schulalltag geht. Gemeinsam könnt ihr Schule aktiv mitgestalten und etwas bewegen.
Dieses Mitspracherecht ist kein Goodwill der Schule, sondern gesetzlich fest verankert: Gemäß § 74 SchulG NRW haben Schülerinnen und Schüler das Recht, an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitzuwirken. Auch an staatlich genehmigten Ersatzschulen wie der JKA ist diese Beteiligung vorgeschrieben (§ 100 Abs. 5 SchulG NRW). Die rechtlichen Grundlagen der SV-Arbeit sind im sogenannten SV-Erlass (BASS 17-51 Nr. 1) konkretisiert, der die Rechte, Pflichten und Organisationsformen der Schülervertretung regelt. Nutzt eure Rechte – und macht Schule zu eurem Ort der Mitgestaltung!
Was ist die Schüler*innenvertretung?
Schüler*innenvertretung ist grundsätzlich „Sache aller Schülerinnen und Schüler" (Ziffer 1.1 SV-Erlass). Der Begriff umfasst alle Organe und Einrichtungen, die Schüler*innen die Wahrnehmung ihrer Mitspracherechte ermöglichen. Dazu zählen insbesondere:
- die Klassensprecher*innen
- der Schüler*innenrat
- der oder die Schülersprecher*in und die Stellvertreter*innen
- die Schüler*innenversammlung
- die gewählten SV-Vertreter*innen in den Konferenzen der Schule
Klassensprecher*innen
Jede Klasse wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres eine*n Klassensprecher*in sowie eine*n Stellvertreter*in. Beide sind Mitglieder des Schüler*innenrats und nehmen an dessen Treffen teil („SV-Sitzung"). Sie vertreten die Interessen der Klasse und informieren sie über wichtige Entscheidungen und Angelegenheiten der SV.
Schüler*innenrat
Der Schüler*innenrat ist das zentrale Mitbestimmungsorgan der Schülerschaft. Er befasst sich mit Themen, die über die Angelegenheiten der einzelnen Klassen hinausgehen, und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Er setzt sich zusammen aus den Klassensprecher*innen (mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht) und ihren Stellvertreter*innen (mit Rede- und Antragsrecht).
Schülersprecher*in
Der Schüler*innenrat wählt aus seinen Reihen eine*n Schülersprecher*in und bis zu drei Stellvertreter*innen. Der oder die Schülersprecher*in ist zugleich Vorsitzende*r und Sprecher*in des Schüler*innenrates. Auf Antrag von mindestens 20 Prozent der Schülerschaft kann alternativ auch die gesamte Schülerschaft den oder die Schülersprecher*in wählen. In diesem Falle kann sich auch jede*r Schüler*in zur Wahl stellen.
Verbindungslehrkraft
Der Schüler*innenrat wählt für die Dauer eines Schuljahres eine Verbindungslehrkraft. Diese unterstützt die SV bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben und kann auf Wunsch des Schüler*innenrates beratend an dessen Sitzungen teilnehmen. Die Unterstützung der SV ist aber grundsätzlich Sache aller Lehrkräfte wie auch der Schulleitung.
Schüler*innenversammlung
Der Schüler*innenrat kann im Benehmen mit der Schulleitung eine Versammlung aller Schüler*innen einberufen. Diese dient der Information und Diskussion schulischer Angelegenheiten.
Rechtsstatus der SV-Aktivitäten
Sitzungen der Schülervertretung sowie SV-Stunden gelten als Schulveranstaltungen. Weitere Veranstaltungen der SV außerhalb des Unterrichts sind ebenfalls Schulveranstaltungen, sofern die Schulleitung zustimmt.
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