Abitur und staatlich anerkannte*r Erzieher*In
1. Berufsbild und Arbeitsfelder
4. Abschluss und Berufsbezeichnung
1. Berufsbild und Arbeitsfelder
Berufsbild
Als staatlich anerkannte*r Erzieher*in begleitest du Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und unterstützt sie dabei, ihre Stärken zu entdecken. Du planst und gestaltest kreative Projekte, förderst soziales Miteinander und bist für viele Kinder eine wichtige Bezugsperson. Im Alltag arbeitest du eng mit Kolleg*innen, Eltern und anderen Fachkräften zusammen. Deine Aufgaben reichen von der spielerischen Förderung bis zur Beratung von Familien. Der Beruf ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und bietet viel Raum für eigene Ideen und Engagement.
Arbeitsfelder
Die Fachschule für Sozialpädagogik bereitet dich mit einer praxisnahen Ausbildung darauf vor, Erziehungs‑, Bildungs‑ und Betreuungsaufgaben in ganz unterschiedlichen sozialpädagogischen Bereichen zu übernehmen ‒ zum Beispiel in:
- Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
- Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Horten
- Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendhilfe – ambulant, teilstationär oder stationär
- Angeboten der Freizeit‑, Kultur‑ und Erlebnispädagogik
- Beratungsstellen sowie Familien‑, Kur‑ und Erholungseinrichtungen
- Inklusiven Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
- Projekten und Initiativen
Links
Folgende Internetseiten informieren ausführlicher über das Berufsbild Erzieher*in:
- Berufsporträt Erzieher / Erzieherin (caritas.de)
- Erzieherin / Erzieher oder Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden (kita.nrw)
- Beruf & Berufsbild Kita - Erzieherin & -Erzieher (herder.de)
- Ausbildungsberuf Erzieherin (arbeitsagentur.de)
- Erzieher/in - Test zur Selbsteinschätzung (arbeitsagentur.de)
2. Aufnahmevoraussetzungen
Am Beruflichen Gymnasium kannst du die Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in beginnen, wenn du die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erlangt hast. Das kann auf unterschiedliche Weise erfüllt sein:
Versetzung in die Sekundarstufe II
- durch Besuch des achtjährigen Gymnasiums (G8, auslaufend) und Versetzung in die Jahrgangstufe 10
- durch Besuch des neunjährigen Gymnasiums (G9) und Versetzung in die Jahrgangstufe 11
Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (FORQ, mittlerer Schulabschluss mit Q-Vermerk)
- durch Besuch von Gesamtschule, Realschule, Sekundarschule, Gymnasium (G9) oder Hauptschule Typ B
Fachhochschulreife (FHR) schulischer Teil
- durch Besuch des Berufskollegs mit gleichem Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt. Hierbei erfolgt die Einstufung in die Jgst. 12 des Beruflichen Gymnasiums.
- durch Besuch des Berufskollegs mit anderem Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt. Hierbei erfolgt die Einstufung in die Jgst. 11 des Beruflichen Gymnasiums.
3. Ausbildungsstruktur
4. Abschluss und Berufsbezeichnung
Berufsabschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher.
Schulabschlüsse
Bereits mit der bestandenen Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 13 erwirbst du die Allgemeine Hochschulreife (AHR, Abitur).
5. Anschlussmöglichkeiten
Abitur und Erzieher*in-Ausbildung eröffnet nicht nur ein weites berufliches Arbeitsfeld sondern ‒ direkt im Anschluss oder im späteren Lebenslauf ‒ vielfältige Möglichkeiten der Weiterqualifizierung:
Studium
Mit der Allgemeinen Hochschulreife (AHR, Abitur) kannst du ein Bachelor-/Master-Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule aufnehmen. Hier nur einige Beispiele für fachverwandte Studienmöglichkeiten in NRW:
6. Beratung und Anmeldung
Beratungs- und Anmeldungsmöglichkeiten siehe hier.
7. Förderungsmöglichkeiten